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   BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84   

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BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84 (https://dejure.org/1986,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 B 84.84 (https://dejure.org/1986,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 B 84.84 (https://dejure.org/1986,1931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Berechnung eines Besoldungsdienstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß Rechtsgrund für die Zahlung von Bezügen zwar auch ein der Zahlung zugrundeliegender, fehlerhafter (oder nachträglich fehlerhaft gewordener) Verwaltungsakt bis zu seiner rechtswirksamen und rechtsbeständigen Rücknahme sein kann, so daß ein Rückforderungsanspruch regelmäßig erst geltend gemacht werden kann, wenn der begünstigende Verwaltungsakt (unter Beachtung der Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz) rückwirkend zurückgenommen worden ist (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 100.65 - ).

    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, sondern ergibt sich unmittelbar aus § 2 BBesG, daß dem Beamten Besoldung ausschließlich nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zusteht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerwGE 18, 293 [BVerwG 14.05.1964 - II C 133/60]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und auf deren Beantwortung es in einem künftigen Revisionsverfahren ankommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Es ist ferner nicht klärungsbedürftig, daß der hier vorliegende Fall einer rückwirkenden Korrektur eines fehlerhaft festgesetzten Besoldungsdienstalters mit dem in § 12 Abs. 1 BBesG geregelten Fall einer rückwirkenden besoldungsrechtlichen Schlechterstellung des Beamten durch gesetzliche Änderung nicht vergleichbar ist und daß auch ein "faktisches Beamtenverhältnis" als Rechtsgrundlage für die Zahlung des der Klägerin gesetzlich nicht zustehenden Teils der Bezüge hier nicht in Betracht kommt (vgl. zu letzterem im übrigen Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - 2 C 12/81]>).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Es ist ferner nicht klärungsbedürftig, daß der hier vorliegende Fall einer rückwirkenden Korrektur eines fehlerhaft festgesetzten Besoldungsdienstalters mit dem in § 12 Abs. 1 BBesG geregelten Fall einer rückwirkenden besoldungsrechtlichen Schlechterstellung des Beamten durch gesetzliche Änderung nicht vergleichbar ist und daß auch ein "faktisches Beamtenverhältnis" als Rechtsgrundlage für die Zahlung des der Klägerin gesetzlich nicht zustehenden Teils der Bezüge hier nicht in Betracht kommt (vgl. zu letzterem im übrigen Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - 2 C 12/81]>).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, sondern ergibt sich unmittelbar aus § 2 BBesG, daß dem Beamten Besoldung ausschließlich nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zusteht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerwGE 18, 293 [BVerwG 14.05.1964 - II C 133/60]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und auf deren Beantwortung es in einem künftigen Revisionsverfahren ankommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

  • BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69
  • BVerwG, 23.11.1965 - VI C 14.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Die Rückforderung der somit zuviel gezahlten Beihilfebeträge richtet sich nach § 87 Abs. 2 BBG, der den Vorschriften des § 48 Abs. 2 Sätze 5-8 VwVfG vorgeht (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 - BVerwG 6 B 75.81 - und vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84

    Beihilfe - Rückforderung - Nichtanrechnung von Krankenversicherungsleistungen

    Der Anspruch des Beklagten auf Rückforderung des zu Unrecht erlangten Betrages richtet sich nach den im Verhältnis zu § 48 Abs. 2 Sätze 5 bis 8 VwVfG NW spezielleren beamtenrechtlichen Vorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - mit weiteren Nachweisen), hier nach dem zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides noch geltenden § 98 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1970 (GV.NW. S. 344), geändert durch Art. 11 § 1 Nr. 17 des Landesanpassungsgesetzes zum 2. BesVNG vom 13. Dezember 1977 (GV.NW. S. 456).

    Dies ergibt sich aus den gleichen Erwägungen, aus denen die rückwirkende Rücknahme des Festsetzungsbescheides vom 9. Juli 1979 dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 11.17

    BND; Bundesnachrichtendienst; Dauerverwender; Kommandantenzulage; Soldat;

    Beruht die Begünstigung - wie vorliegend die Bewilligung einer Stellenzulage - auf einem Verwaltungsakt - hier dem Bescheid vom 13. Januar 2015 -, besteht der Rechtsgrund der Zahlung bis zu seiner rechtsbeständigen Rücknahme fort (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 B 84.84 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 9 S. 22).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 14.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

    Beruht die Begünstigung - wie vorliegend die Bewilligung einer Stellenzulage - auf einem Verwaltungsakt - hier dem Bescheid vom 13. Januar 2015 -, besteht der Rechtsgrund der Zahlung bis zu seiner rechtsbeständigen Rücknahme fort (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 B 84.84 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 9 S. 22).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 12.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

    Beruht die Begünstigung - wie vorliegend die Bewilligung einer Stellenzulage - auf einem Verwaltungsakt - hier dem Bescheid vom 13. Januar 2015 -, besteht der Rechtsgrund der Zahlung bis zu seiner rechtsbeständigen Rücknahme fort (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 B 84.84 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 9 S. 22).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 13.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

    Beruht die Begünstigung - wie vorliegend die Bewilligung einer Stellenzulage - auf einem Verwaltungsakt - hier dem Bescheid vom 13. Januar 2015 -, besteht der Rechtsgrund der Zahlung bis zu seiner rechtsbeständigen Rücknahme fort (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 B 84.84 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 9 S. 22).
  • BVerwG, 21.05.1992 - 2 C 4.91

    Soldatenversorgungsrecht - unterbliebene Verbindung von Rücknahme- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehen die beamtenrechtlichen und soldatenrechtlichen Regelungen über die Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge gemäß §§ 12 Abs. 2 BesG und 49 Abs. 2 SVG als Spezialgesetze der allgemeinen Regelung des § 48 Abs. 2 Sätze 5 bis 8 VwVfG über die Erstattung von nach Rücknahme eines Verwaltungsakts rechtsgrundlos erhaltenen Leistungen vor (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - [Buchholz 235 § 12 Nr. 9] und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 B 75.81 - [Buchholz 238.41 § 49 Nr. 2] jeweils m.w. N.).
  • BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein solcher Bescheid ergehen kann, ist im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtsgrundsätzlicher Hinsicht geklärt (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - sowie Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fürsorgepflicht

    Entgegen der Rüge der Beschwerde (S. 9 der Beschwerdebegründung) weicht der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts bei der Prüfung der Ausübung des Ermessens des Beklagten bei seiner Rücknahmeentscheidung und der Rückforderung nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - sowie seinen Urteilen vom 24. April 1959 - BVerwG 6 C 91.57 - <BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] = Buchholz 232 § 87 Nr. 1> und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 100.65 - ab.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 44.89

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Verletzung

  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 B 167.88

    Offensichtlichkeit des Mangels eines rechtlichen Grundes für die Zahlung von

  • BVerwG, 18.04.1988 - 2 B 74.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.01.1988 - 2 B 50.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Offensichtlichkeit des

  • BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86

    Anspruch auf Ortszuschlag - Entscheidung nach § 40 Abs. 7 Satz 4 des

  • BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung - Messbarkeit der Mehrarbeit - Rückforderung

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